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Aktuelle Meldungen

Recht auf Reparatur in Kraft

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799) sind seit dem 31.07.2026 neue Gewährleistungsregeln in Kraft getreten. Für Geräte, die nach diesem Datum gekauft wurden, gilt: Entscheiden sich Verbraucherinnen oder Verbraucher bei einem Defekt innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur, so verlängert sich die Gewährleistung um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre ab dem Kaufdatum. Über diese Möglichkeit müssen Verkäufer ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrages informieren.

Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist soll die Reparatur gefördert werden. Dazu sind durch die Gesetzesänderung – zunächst für bestimmte Produktgruppen – neue Anforderungen für die Hersteller aufgenommen worden: Die Hersteller sind verpflichtet, gegen ein angemessenes Entgelt eine Reparatur anzubieten und darüber mit der Angabe von Richtpreisen zu informieren. Selbstverständlich bleibt auch die Reparatur durch unabhängige Anbieter oder ehrenamtliche Initiativen weiterhin möglich. Um diese zu erleichtern, müssen die Hersteller Ersatzteile und Werkzeuge für die Reparatur zu angemessenen Preisen anbieten und dürfen die Reparierbarkeit nicht per Design verhindern. Diese Regeln gelten unter anderem für Haushaltswaschmaschinen und -trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays, Staubsauger, Mobiltelefone sowie Leichte Verkehrsmittel wie E-Bike und E-Scooter.

Darüber hinaus wurde ein Europäisches Formular für Reparaturinformationen eingeführt, das auf freiwilliger Basis von Reparaturbetrieben verwendet werden kann.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat hier ein ausführliches FAQ zum Recht auf Reparatur veröffentlicht.

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt schreibt erneut den AURA-Award aus, eine Auszeichnung für nachhaltiges und ressourceneffizientes Unternehmertum, um Vorreiter aus der regionalen Wirtschaft ins Rampenlicht zu rücken und den Grünen Wandel zu unterstützen. Gesucht werden kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz und aktiver Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt, die durch energieeffiziente Produktion, Einsatz erneuerbarer Energien, innovative Kreislauf- und Recyclingprozesse oder andere Nachhaltigkeitsaktivitäten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten; Bewerbungen sind bis zum 1. März 2026 online möglich. Die Preisträger werden von einer Jury ausgewählt und von Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet; sie erhalten neben der Trophäe aus heimischem Holz einen hochwertigen Imagefilm und eine Urkunde. In früheren Wettbewerbsrunden wurden bereits Unternehmen wie die CRONIMET Envirotec GmbH, die SOLAR MATERIALS GmbH oder die Inflotec GmbH für ihre innovativen nachhaltigen Lösungen gewürdigt.

Mit dem AURA-Award will das Land Sachsen-Anhalt das Bewusstsein für nachhaltige Wirtschaftsmodelle stärken und andere Firmen zur Nachahmung motivieren.

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Seit zehn Jahren reparieren 13 ehrenamtliche Tüftler im Repaircafé an der Leipziger Straße defekte Elektrogeräte – mit großem Erfolg. Aus einem kleinen Raum entwickelte sich eine gut organisierte Werkstatt mit Terminvergabesystem. Insgesamt wurden 5.635 Geräte abgegeben, davon über 4.600 erfolgreich repariert, was einer Erfolgsquote von mehr als 80 Prozent entspricht. Die Arbeit erfolgt auf Spendenbasis, Ersatzteile zahlen die Kunden selbst. Besonders häufig landen Unterhaltungs- und Küchengeräte wie Radios, Plattenspieler, Toaster oder Kaffeemaschinen auf den Werkbänken.

„Es gab einen Tag, da standen die Kunden bis auf die Straße“, sagte Wolfgang Matschek, Leiter der Reparaturinitiative

Getragen wird das Projekt von der Freude am Reparieren, dem Lernen und der Gemeinschaft. Viele Teammitglieder sind erfahrene Hobbyschrauber, einige ausgebildete Fachkräfte. Große Haushaltsgeräte werden aus logistischen Gründen nicht mehr angenommen, dafür gibt es immer wieder kuriose Fälle – etwa ausgefallene Weihnachtsdekoration. Das Repaircafé versteht sich nicht als Konkurrenz zu professionellen Reparaturbetrieben, sondern als Ergänzung, vor allem für alte oder wirtschaftlich nicht mehr rentable Geräte. Für ihr Engagement wurde das Team mehrfach ausgezeichnet und finanziert sich durch Preisgelder, Spenden und Sponsoren.

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KONTAKT

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz

Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
E-Mail.: reparaturatlas@lau.mwu.sachsen-anhalt.de