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Aktuelle Meldungen

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie veröffentlicht. Danach sind Maßnahmen zur Förderung der Reparatur von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung möchte Förderungen zum „Reparieren statt Wegwerfen“ auf den Weg bringen, mit denen Bewusstseinswandel und Abkehr von der Wegwerfgesellschaft unterstützt werden. Auch soll ein System für den Zugang zu Ersatzteilen etabliert werden. Damit Ressourcenpotenziale besser genutzt werden, soll für Elektrogeräte eine Beweislastumkehr für den gesamten Garantiezeitraum von zwei Jahren geprüft werden.

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Das EU-Parlament hat die Richtlinie zum Recht auf Reparatur verabschiedet. Damit werden Reparaturpflichten der Hersteller präzisiert und Anreize gesetzt, um Produkte länger zu verwenden. Es sollen Abfälle reduziert und die Reparaturbranche gestärkt werden. Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucher über ihr Recht auf Reparatur informieren.  Grundlage der Regelung ist ein Vorschlag der EU-Kommission, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, Waren zu reparieren statt ersetzen zu lassen. Geht ein Gerät innerhalb der gesetzlichen Garantie kaputt, soll die Reparatur zukünftig Standard sein. Unabhängige Werkstätten sollen Geräte aller Marken reparieren können und Hersteller dürfen Reparaturen nicht mehr erschweren.

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KONTAKT

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz

Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
E-Mail.: reparaturatlas(at)mwu.sachsen-anhalt.de