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Aktuelle Meldungen

Das EU-Parlament hat die Richtlinie zum Recht auf Reparatur verabschiedet. Damit werden Reparaturpflichten der Hersteller präzisiert und Anreize gesetzt, um Produkte länger zu verwenden. Es sollen Abfälle reduziert und die Reparaturbranche gestärkt werden. Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucher über ihr Recht auf Reparatur informieren.  Grundlage der Regelung ist ein Vorschlag der EU-Kommission, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, Waren zu reparieren statt ersetzen zu lassen. Geht ein Gerät innerhalb der gesetzlichen Garantie kaputt, soll die Reparatur zukünftig Standard sein. Unabhängige Werkstätten sollen Geräte aller Marken reparieren können und Hersteller dürfen Reparaturen nicht mehr erschweren.

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Netzwerktreffen Reparatur am 28.11.2023

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Netzwerk Abfallvermeidung“ hat das Landesamt für Umweltschutz in Kooperation mit dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt die Veranstaltung „Elektrogeräte – Verlängerung der Nutzungsdauer“ durchgeführt. Es wurden Best-Practice-Beispiele zur Reparatur vorgestellt, rechtliche Hintergründe und Entwicklungen thematisiert und Handlungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger diskutiert.

KONTAKT

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz

Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
E-Mail.: reparaturatlas(at)mwu.sachsen-anhalt.de