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Aktuelle Meldungen

Die Bundesregierung plant neue Regeln zur Entsorgung alter Elektrogeräte und darin enthaltener Batterien sowie eine umfassende Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten im Handel. Der Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet sein müssen und Verbraucher beim Kauf neuer Elektrogeräte bereits am Regal zur getrennten Entsorgung zu informieren sind. Um Brandrisiken durch beschädigte Batterien zu minimieren, müssen alte Elektrogeräte am Wertstoffhof ausschließlich durch geschultes Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden. Außerdem sollen elektronische Einweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, wo sie verkauft werden.

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Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie veröffentlicht. Danach sind Maßnahmen zur Förderung der Reparatur von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung möchte Förderungen zum „Reparieren statt Wegwerfen“ auf den Weg bringen, mit denen Bewusstseinswandel und Abkehr von der Wegwerfgesellschaft unterstützt werden. Auch soll ein System für den Zugang zu Ersatzteilen etabliert werden. Damit Ressourcenpotenziale besser genutzt werden, soll für Elektrogeräte eine Beweislastumkehr für den gesamten Garantiezeitraum von zwei Jahren geprüft werden.

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KONTAKT

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz

Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
E-Mail.: reparaturatlas(at)mwu.sachsen-anhalt.de